Eine Verengung der Harnröhrenöffnung wird auch als Meatusstenose bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine angeborene oder durch Verletzungen, Infektionen oder Tumore erworbene Verengung der Harnröhrenmündung, die zu Einschränkungen der Blasenentleerung führt. Symptomatisch für die Verengung der Harnröhrenöffnung sind der abgeschwächte Urinstrahl, Schmerzen beim Urinieren und häufiges Auftreten von Blasenentzündungen.
Vor der Operation wird zunächst eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt. So muss neben der Bestimmung des Engegrades durch Einführen von Teststäbchen auch eine Harnstrahlmessung und Restharnbestimmung sowie eine Harnröhrenspiegelung durchgeführt werden.
Der Tumor muss zunächst entfernt werden
Der Eingriff besteht bei einfachen Verengungen in der Harnröhrenschlitzung (Meatomie), die unter Vollnarkose durchgeführt wird. Dabei wird die Harnröhre an der verengten Stelle mit einem feinen medizinischen Instrument geschlitzt und die Wunde nicht vernäht, um eine schonende Eigenheilung zu ermöglichen. Bei einer schweren Verengung kann eine Meatusplastik, also eine vollständige oder teilweise Rekonstruktion der Harnröhre sinnvoll sein. Ein Unterfall der Meatusplastik ist die Mundschleimhautplastik, bei welcher die Harnröhre mit Hilfe von vorher entnommenen Mundschleimhautstücken erweitert wird. Wenn der Verengung der Harnröhrenmündung ein Tumor zugrunde liegt, muss dieser zunächst operativ entfernt werden.
Bezüglich der Kostenübernahme sollte die Krankenkasse im Voraus konsultiert werden. Im Regelfall werden die Kosten der OP übernommen, lediglich die Höhe variiert danach, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist.